Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen



ARTIKEL 1 – GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH
Die vorliegenden Vorschriften regeln die Ausführungsarten von „Verkehrs- und/oder Logistikunternehmern“, im Folgenden OTL genannt, unabhängig von der Art (Lufttransportagent, Schiffsmakler, Spediteur, Transportvermittler, Lagerhalter, Bevollmächtigter, Beschäftigter von Be- und Entladevorgängen). , Zollagent, Vermittler zwischen Spediteur, Spediteur usw.) Operationen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der physischen Bewegung und / oder der Verwaltung der Bewegung von Waren (verpackt oder nicht) jeglicher Art, Herkunft, zu beliebigen Orten mit frei vereinbartem Preis, die stellt eine faire Bezahlung der erbrachten Dienstleistungen im In- und Ausland dar.
Jede dem „Betreiber in Transport und/oder Logistik“ zugewiesene und durchgeführte Tätigkeit gilt als vom Auftraggeber vorbehaltlos akzeptiert, ohne Einwände und in Übereinstimmung mit den nachstehend geregelten allgemeinen Bedingungen.
Ungeachtet der Art des Transports regeln diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle Beziehungen zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem „Verkehrs- und/oder Logistikunternehmen“.
Der „Betreiber in Transport und/oder Logistik“ erbringt die angeforderten Dienstleistungen unter den Bedingungen, die insbesondere in Artikel 7 unten geregelt sind.
Keine zusätzlichen Bedingungen oder andere allgemeine Bedingungen seitens des öffentlichen Auftraggebers können größere Rechtskraft dieser Bedingungen haben, mit Ausnahme derjenigen, die offiziell vom „Betreiber in Transport und / oder Logistik“ akzeptiert wurden.
ARTIKEL 2 – DEFINITIONEN
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert:
2-1. – Auftraggeber:
Der Auftraggeber ist Partei, die den Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen mit OTL oder dem Zollagenten unterzeichnet und die Funktion der Bestellung von Personen für bestimmte Dienstleistungen wahrnimmt.
2-2. – Parzelle:
Paket ist ein Gegenstand oder eine Reihe von mehreren Gegenständen, unabhängig von Gewicht, Größe und Volumen, die bei der Lieferung eine einzelne Ladung für den Transport darstellen (Container, Käfig, Aktentasche, Kiste, Container, Umschlag, Schwerlast, Fass, Paket, Palette stabilisiert oder mit Folie umwickelt) vom Auftraggeber, Rolle, Tasche, Koffer usw.), verpackt, bevor sie von OTL übernommen wurde, auch wenn ihr Inhalt im Beförderungsdokument detailliert beschrieben ist.
2.3. – Sendung
Sendung ist die Menge der Güter, zusammen mit der Verpackung und der Ladungsträger, die im Moment an OTL zu übergeben ist und deren Transport in der Verantwortung eines einzigen öffentlichen Auftraggebers für einen einzigen Empfänger von der einzigen Ladestelle bis zur einzigen Entladestelle liegt.
ARTIKEL 3 – DIENSTLEISTUNGSPREISE
3.1. – Die Preise werden auf der Grundlage der Angaben des öffentlichen Auftraggebers unter Berücksichtigung der angebotenen Dienste, der Art, des Gewichts und des Volumens der Sendung und der genutzten Strecken berechnet. Die Preise werden nach dem offiziellen Wechselkurs der Bulgarischen Nationalbank zum Zeitpunkt der Angebotspräsentation berechnet. Sie unterliegen auch den Bedingungen und Tarifen von Subunternehmern sowie den geltenden Gesetzen, Vorschriften und internationalen Übereinkommen. Im Falle einer Änderung eines oder mehrerer Grundelemente, nachdem bereits Preise, auch durch Subunternehmer von OTL, angeboten wurden und diese bei erbrachtem Nachweis deren Interessen widersprechen, werden die ursprünglich angebotenen Preise zu den gleichen Bedingungen geändert.
3.2. – Die Preise beinhalten keine Gebühren, Steuern, Zölle, Verbrauchssteuern und andere Beträge dieser Art, die nach den geltenden Vorschriften fällig sind.
3.3. – Anfänglich vereinbarte Preise werden mindestens einmal nach Vertragsunterzeichnung neu verhandelt. Sie können im Falle einer erheblichen Änderung der Kosten von OTL überprüft werden, Kosten, die am häufigsten von externen Bedingungen für OTL beeinflusst werden, wie z. B. den Kraftstoffpreisen, wie im vorherigen Absatz
(3.1.) erwähnt. Wenn sich die Parteien nicht auf neue Tarifbedingungen einigen, kann jede von ihnen den Vertrag unter den in nachstehendem Artikel 12 genannten Bedingungen kündigen.
ARTIKEL 4 – WARENVERSICHERUNG
OTL schließt im Namen des öffentlichen Auftraggebers für jede Sendung nur auf schriftlichen Antrag des öffentlichen Auftraggebers einen Versicherungsvertrag unter Angabe der Risiken und der zu versichernden Beträge ab.
Liegt bereits ein solcher schriftlicher Antrag vor, wird OTL einen Versicherungsvertrag mit einem Versicherungsunternehmen abschließen, das zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses als solvent bekannt ist. Mangels genauer Spezifizierung sind nur gewöhnliche Risiken (außer Kriegs- und Streikgefahr) versichert. In diesem speziellen Fall kann OTL nicht als Versicherer angesehen werden, da sie in der Eigenschaft eines bevollmächtigten Vertreters ist. Die Versicherungsbedingungen gelten als bekannt und von den Absendern und Empfängern anerkannt, die alle Kosten des Abschlusses des Versicherungsvertrages tragen.
ARTIKEL 5 – LEISTUNG DER DIENSTLEISTUNGEN
Abfahrts- und Ankunftsdaten werden von OTL nur zur Information bereitgestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, OTL rechtzeitig notwendige und richtige Anweisungen über die Durchführung von aktiven Transport- und Zusatzleistungen und/oder Logistikleistungen zu erteilen. OTL ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Dokumente (Handelsrechnung, Packliste usw.) zu überprüfen. Alle spezifischen Lieferinstruktionen (Zahlung bei Lieferung etc.) bedürfen einer schriftlichen und wiederholten Bestellung für jede Sendung und müssen von OTL ausdrücklich genehmigt werden. Diese Zusatzhinweise ergänzen nur den Haupttransportdienst und/oder den Logistikdienst
ARTIKEL 6 – PFLICHTEN DES AUFTRAGSBEHÖRDEN
6.1. – Verpackung und Etikettierung:
6.1.1. – Verpackung:
Die Sendung muss unter geeigneten Bedingungen vorbereitet, verpackt, mit einem Stempel oder einem zweiten Stempel gekennzeichnet werden, um Transport- und / oder Lagerungsvorgänge, die unter normalen Bedingungen durchgeführt werden, sowie erfolgreiche Umlagerungsaktivitäten, die Teil dieser Vorgänge sind, zu überstehen. Die Sendung darf nicht gefährlich sein für das Personal, das den Transport und die Umlagerung durchführt, die Umwelt, die Sicherheit von Fahrzeugen, anderen transportierten oder gelagerten Sendungen, Fahrzeugen Dritter. Der öffentliche Auftraggeber ist für die Art und Weise der Verpackung der Sendungen und deren Anpassung an den Transport und die Umlagerung verantwortlich. Übergibt der öffentliche Auftraggeber an OTL eine Sendung, die den oben genannten Anforderungen nicht entspricht, wird diese auf Gefahr des Auftraggebers transportiert und OTL haftet nicht für Schäden.
6.1.2. – Kennzeichnung:
Jedes Paket und jede Sendung muss eindeutig gekennzeichnet sein, damit Absender, Empfänger, Lieferort und Art der Sendung sofort eindeutig identifiziert werden können. Beschriftungen auf Etiketten müssen denen im Beförderungspapier entsprechen.
6.1.3. – Verantwortung:
Der öffentliche Auftraggeber haftet für alle Verluste, Manipulationen oder Mängel bei der Vorbereitung, Verpackung, Kennzeichnung oder Etikettierung der Sendung.
6.2. – Abdichtung:
Komplette LKWs, Anhänger, bewegliche Käfige und Container sind nach Beendigung der Verladung durch den Verlader oder dessen Beauftragten zu verschließen.
6.3. – Zusätzliche Verpflichtungen:
Der Auftraggeber ist für alle Folgen verantwortlich, die sich daraus ergeben, dass er seinen Informationspflichten und der genauen Angabe der Art der Sendung und ihrer Besonderheiten nicht nachgekommen ist, wenn diese besondere Bedingungen hinsichtlich des Wertes, des Risikos einer möglichen Beschädigung der Sendung und der Gefahr, dass die Sendung kann Dritten schaden, insbesondere wenn es sich um gefährliche und zerbrechliche Sendungen handelt. Andererseits ist der Auftraggeber ausdrücklich verpflichtet, OTL keine illegalen oder verbotenen Waren (wie falsche Waren, Drogen usw.) zu überlassen.
Der Auftraggeber trägt allein ohne OTL alle Folgen, welche Folgen auch immer für falsche, unvollständige, unzutreffende oder verspätet vorgelegte Unterlagen, einschließlich Informationen, die für die Abgabe der vorgeschriebenen summarischen Anmeldung durch die Zollbehörden erforderlich sind, insbesondere bei der Beförderung von Waren, von Dritten vorgelegt werden Zustände.
6.4. – Reserven:
Bei Verlust, Beschädigung oder Sendungsschaden, Verzögerung der Auftragsausführung hat der Empfänger oder die Person, die die Ware entgegennimmt, ein gültiges umfassendes schriftliches Protokoll zu erstellen, alle berechtigten Vorbehalte zu vermerken und alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung seiner Rechte und berechtigten Interessen zu treffen in Übereinstimmung mit allen gesetzlich geregelten Verfahren und Bedingungen.
Andernfalls sind OTL oder deren Subunternehmer nicht verantwortlich.
6.5. – Verweigerung der Verpflichtungserfüllung durch den Empfänger:
Verweigert der Empfänger die Annahme der Ware und verletzt er seine Pflichten aus welchem Grund auch immer, so trägt der Auftraggeber alle diesbezüglich von OTL oder seinen Subunternehmern fälligen Vor- und Mehrkosten.
6.6. – Zollformalitäten:
Wenn Zollvorgänge durchgeführt werden müssen, garantiert der Auftraggeber dem Zollagenten, dass er ihn für alle Schäden und zusätzlichen Kosten entschädigt, die aus falschen Anweisungen, nicht anwendbaren Dokumenten usw. resultieren, die im Allgemeinen zum Erlöschen von Rechten führen und / oder zusätzliche Gebühren, Strafen usw. durch die jeweils zuständige staatliche oder kommunale Behörde
ARTICLE 7 – SPECIAL TRANSPORTS
For special transports (transport in cisterns, transport of indivisible objects, transport of goods, perishables in temperature regime, transport of live animals, transport of vehicles, transport of goods, subject to specific rules and particulary transport of dangerous goods, etc.) OTL shall provide particular specialized equipment, according to reliminary information, provided by Contracting Authority.
ARTICLE 8 – PAYMENT RULES
8.1. Service price shall be paid by Contracting Authority via bank transfer or in cash upon receipt of invoice, without discount, at place of issuing. Contracting Authority is obliged to guarantee its payment with legally acceptable securities upon OTL’s request.
8.2. Unilateral compensation of value of alleged damages with due service price is not allowed.
8.3. To each payment delay with a day after agreed date of invoice maturity, it shall be charged with penalty interest of 14% per year, as well as with fixed penalty for recovery costs in amount of BGN 40.
8.4. With each partial payment on agreed date of invoice maturity, Contracting Authority’s obligation shall be deemed as covered in the following succession: expenses, penalties, interests, principal sum.
ARTICLE 9 – POSSESSORY LIEN
Regardless of the reason for OTL’s intervention, Contracting Authority explicitly acknowledges possessory lien, which implies total and permanent possessory lien on all consignments, which ensures covering of all Contracting Authority’s obligations (expenses, penalties, interests, principal sum).
ARTICLE 10 – TERM AND TERMINATION
10.1. In case that between Contracting Authority and OTL has been signed a permanent contract, which establishes lasting relations, which the parties wish to build between them, this contract may be terminated at any time by either party by sending a registered letter with acknowledgment of receipt with one month’s notice, when past six months have passed since the contract signing. Notice shall increase its term to two months, if it has been passed more than six months but less than one year since the contract signing. When relations between the parties continue more than a year notice shall increases to three months, to which shall be added a single month for each year when relations, last more than two years.
10.2. – During notification period the parties are obliged to follow their financial obligations under this contract.
10.3. – If there are serious and repeated, proven by any of the parties, violations of commitments and obligations, the other party is obliged to send a reasoned notice by registered letter with acknowledgment of receipt. If it does not enter into force within one month, a period when both sides may try to smooth relations between them, it can permanently terminate the contract without notice and compensation by registered letter with acknowledgment of receipt and taking into account the fact that attempts to resolve the dispute have failed.
ARTICLE 11. – CANCELLATION – INVALIDITY
If any provision of these General Conditions about Sales is announced invalid or is not drafted in writing, all other provisions shall remain valid and applicable.
ARTICLE 12. – APPLICABLE LAW
All arisen disputes or objections shall be solved by the competent court of OTL’s registration, even if there are many defendants.
All matters not provided in this contract shall be ruled by the Bulgarian Civil Legislation.
Current General Conditions about Sales shall replace all general conditions, published before and shall come into force from 01.12.2021.